Interprofessionelle
Gewerkschaft der
ArbeiterInnen

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Arbeitsrechtshilfe für Sans Papiers

Grundsätzlich gilt das Arbeitsrecht für alle ArbeiterInnen, ob mit oder ohne Bewilligung. Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie in unserem Online-Ratgeber.

Verletzen ArbeitgeberInnen gesetzliche Vorschriften, z.B. zahlen keinen oder zuwenig Lohn, können auch ArbeitnehmerInnen ohne Aufenthaltsbewilligung vor dem Gericht klagen. Die betroffene Person sollte sich aber unbedingt vorher beraten lassen. Die IGA steht beratend zur Seite und hilft bei der (juristischen) Einforderung der ArbeiterInnen-Rechte.

Sehr wichtig ist grundsätzlich, alle Beweise, die ein Arbeitsverhältnis belegen, zu sammeln. Dazu gehören sämtliche schriftliche Belege wie Arbeitsanweisungen, Quittungen, Überweisungen etc.

Will die ArbeitgeberIn die ArbeitnehmerIn bei der Polizei denunzieren, riskiert sie eine Strafe wegen Schwarzarbeit, wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt in der Schweiz, sowie wegen fehlenden Abzügen von AHV/IV und Einkommensteuer.

Reagieren Sie, bevor das Arbeitsverhältnis unerträglich wird! Die IGA und die Anlaufstelle für Sans Papiers beraten Sie gerne bei Fragen und Unklarheiten.

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