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  • Main - Ein Ratgeber der IGA

Oetlingerstr. 74
4057 Basel
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Di/Do 14 - 17 Uhr
Für Nichtmitglieder: Mo 14 - 17 Uhr

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Gewerkschaftliche Selbsthilfe:

  • wie organisiere ich mich?
  • auf was achte ich?

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  • demokratische struktur
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Gesetzliche Feiertage

Je nach Kanton gelten zum Teil unterschiedliche Feiertage.
Folgende Feiertage sind in Basel-Stadt und Baselland arbeitsfrei:
- Neujahrstag
- 1. Mai
- 1. August
- Karfreitag
- Auffahrt
- Weihnachtstag
- Ostermontag
- Pfingstmontag
- Stephanstag

Wer im Monats- oder Wochenlohn arbeitet, bekommt für die arbeitsfreien Feiertage keinen Lohnabzug, wer im Stunden- oder Tageslohn arbeitet, hat aber keinen Anspruch auf bezahlte Feiertage.
In einigen GAV gibt es abweichende Bestimmungen. Im Gastgewerbe gelten z.B. nur 6 Feiertage, dafür werden diese auch Allen ausbezahlt (Zuschlag auf Stundenlohn).

Andere Feiertage / religiöse Pflichten

Das Gesetz garantiert allen, die Ausübung ihrer religiösen Pflichten. Es besteht das Recht, nach Absprache an entsprechenden Feiertagen unbezahlt frei zu nehmen.

Aktuell:
Gesundheitstage

Infoseite in Albanisch
http://www.voal-online.ch




top  Zuletzt geändert am 19.03.2007 10:52 Uhr