Der rote Faden - eine Kurzübersicht
Arbeitslosenversicherung
Oetlingerstr. 74
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< Ferien | RoterFaden | Lohn bei Arbeitsverhinderung > Gesetzliche FeiertageJe nach Kanton gelten zum Teil unterschiedliche Feiertage.
Wer im Monats- oder Wochenlohn arbeitet, bekommt für die arbeitsfreien Feiertage keinen Lohnabzug, wer im Stunden- oder Tageslohn arbeitet, hat aber keinen Anspruch auf bezahlte Feiertage.
Andere Feiertage / religiöse PflichtenDas Gesetz garantiert allen, die Ausübung ihrer religiösen Pflichten. Es besteht das Recht, nach Absprache an entsprechenden Feiertagen unbezahlt frei zu nehmen. |
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