Der rote Faden - eine Kurzübersicht
Arbeitslosenversicherung
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< Gesetzliche Feiertage | RoterFaden | Schwangerschaft > Lohn bei ArbeitsverhinderungLohn bei UnfallAlle ArbeitnehmerInnen müssen obligatorisch für einen Lohnersatz (Taggeld) von 80 % gegen Betriebsunfall (während Arbeit und auf Arbeitsweg) versichert sein. Wer mindestens 8 h pro Woche arbeitet muss obligatorisch auch für Nicht-Betriebsunfälle versichert werden. Lohn bei KrankheitFalls der Arbeitsvertrag keine bessere Regelung enthält (z.B. Krankentaggeldversicherung), gilt in der Nordwestschweiz die Basler-Skala. Je länger sie für denselben Arbeitgeber arbeiten, desto länger muss er den Lohn fortzahlen - und zwar 100 % des Lohnes gemäss folgender Skala: Die Basler-Skala
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