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  • Main - Ein Ratgeber der IGA

Oetlingerstr. 74
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Di/Do 14 - 17 Uhr
Für Nichtmitglieder: Mo 14 - 17 Uhr

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Gewerkschaftliche Selbsthilfe:

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  • auf was achte ich?

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  • demokratische struktur
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Ferien

Das Gesetz schreibt im Minimum 4 Wochen vor (5 Wochen für bis 20-Jährige).

Ab 3. Monat Abwesenheit wegen Unfall, Krankheit oder Schwangerschaft, hat der Arbeitgeber das Recht, den Ferienanspruch (um 1/12 pro vollständig abwesenden Monat) zu reduzieren.

Wird ein Arbeitsvertrag beendet und es bestehen noch nicht eingelöste Ferienansprüche, so müssen diese ausbezahlt werden.

Ferien bei Stundenlohn: Jede geleistete Arbeitsstunde gibt Recht auf einen Ferienanspruch. Normalerweise muss der Ferienlohn dann bezahlt werden, wenn die Ferien bezogen werden.
Nur wer sehr unregelmässig arbeitet und im Stundenlohn bezahlt wird, kann das Feriengeld zusätzlich zum Brutto-Stundenlohn beziehen:
- 8.33% bei 4 Wochen Ferienanspruch
- 10.64 % bei 5 Wochen Ferienanspruch

Voraussetzung dafür sind ein schriftlicher Vertrag und eine Lohnabrechung, auf welcher der Ferienanspruch separat ausgewiesen wird!

Aktuell:
Gesundheitstage

Infoseite in Albanisch
http://www.voal-online.ch




top  Zuletzt geändert am 19.03.2007 10:50 Uhr