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Interprofessionelle
Gewerkschaft der
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Im Parlament stehen diesen Sommer massive Gesetzesverschärfungen zur Debatte!
Das geplante "Ausländergesetz" und das "Asylgesetz" richten mehr Schaden an als sie Probleme lösen. Einwanderung soll als Austauschprozess und als gegenseitige Bereicherung verstanden werden. Wir brauchen kein neues Sondergesetz für AusländerInnen. Wir brauchen ein Gleichstellungsgesetz. Es ist Zeit, dass Migrant/innen und Schweizer/innen solidarisch gemeinsam gleiche Rechte für alle Menschen in diesem Land fordern.Ohne uns geht nichts.
DIENSTAG, 4. MAI 2004 PROTESTTAG DER MIGRANTINNEN UND MIGRANTEN IN BASEL: BESAMMLUNGSORT: SPIEGELHOF, ZEIT: 12 UHR
Mittagessen wird angeboten. Rhythmusinstrumente und Klangkörper mitbringen!
Welche Gesetzesverschärfungen stehen im Parlament zur Debatte?
⚠ * <strong>Familiennachzug:</strong> Zugewanderte Personen können ihre Ehepartner/innen und Kinder nur innerhalb der ersten 5 Aufenthaltsjahre nachziehen - Kinder über 14 Jahren sogar bloss innerhalb eines Jahres. Kinder sollen ihren Eltern nur bis zu einem Alter von 18 Jahren (oder weniger) nachreisen können. Im EU-Freizügigkeitsabkommen beträgt die Altergrenze beim Kindernachzug 21 Jahre.
⚠ * <strong>Verweigerte Heirat:</strong> ZivilstandsbeamtInnen sollen Eheschliessungen verweigern können, wenn sie gegen ausländische Ehewillige den Verdacht hegen, es gehe ihnen nicht um die Gründung einer Lebensgemeinschaft.
⚠ * <strong>Eintritt nur für Wohlhabende:</strong> Aufenthaltsbewilligung zur Erwerbsarbeit sollen nur noch an Führungskräfte, Spezialisten, Investoren, Kaderleute etc. erteilt werden.
⚠ * <strong>Schlechter als das Saisonnierstatut:</strong> Kurzaufenthaltsbewilligungen dauern maximal 2 Jahre und können nicht in eine Aufenthaltsbewilligung umgewandelt werden. Spätestens nach 2 Jahren muss die Schweiz für mindestens ein Jahr verlassen werden. Der Stellenwechsel ist nur ausnahmsweise möglich und wird bei fehlender Bewilligung mit Haft oder Busse bestraft. Diskutiert wird auch eine auf 6 Monate befristete Saisonbewilligung für billige Arbeitskräfte.
⚠ * <strong>Mobilitätsschranken:</strong> Der Wohnortswechsel über die Kantonsgrenzen ist bewilligungspflichtig und bei Arbeitslosigkeit untersagt.
⚠ * <strong>Datenschutz-Abbau:</strong> Die Vollmacht der Behörden, persönliche auch biometrische Daten von AusländerInnen zu sammeln, zu bearbeiten und weiterzugeben, wird ausgedehnt. Selbst im Asylverfahren sollen die Behörden mit dem Verfolgerstaat solche Daten austauschen können, ohne den definitiven Asylentscheid abwarten zu müssen.
⚠ * <strong>Drittstaatenregelung:</strong> Ob auf ein Asylgesuch eingetreten wird, soll vom Fluchtweg abhängen. Wer über einen sogenannten sicheren Staat in die Schweiz eingereist ist, hat wenig Chancen auf ein Asylverfahren.
Kontakt und mehr Infos, auch zu Aktionen in anderen Kantonen:
"Ohne uns geht nichts", Neuengasse 8, 3011 Bern, 031 311 07 70