Der rote Faden - eine Kurzübersicht
Arbeitslosenversicherung
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< Kinder- und Ausbildungszulagen | RoterFaden | AHV - Alters- und Hinterbliebenen Versicherung > SteuernQuellensteuerWenn Sie AusländerIn ohne Bewilligung C sind, wird Ihnen die Steuer direkt vom Lohn abgezogen (Quellensteuer). Vorallem im Kanton BS lohnt es sich, Ende Jahr nachzurechnen, ob nicht zuviel Quellensteuer abgezogen wurde. Ein Korrekturgesuch muss bis Ende März des folgenden Jahres eingereicht werden. Im Kanton BL werden die Abzüge genauer berechnet. Trotzdem kann sich eine Kontrolle lohnen, z.B. wenn Sie Familienangehörige im Ausland unterstützen, wenn Sie Schulden haben oder Alimente zahlen müssen. Ein Rückerstattungsgesuch ist jederzeit möglich. SteuererklärungLeute mit Bewilligung C und SchweizerInnen müssen jeweils eine Steuerer-klärung ausfüllen.
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