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AHV - Alters- und Hinterbliebenen Versicherung

Seit ihrer Schaffung 1948 wurde die AHV 11 mal revidiert. Die AHV ist die erste Säule der Altersvorsorge. Die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) ist die 2. Säule. Die 3. Säule ist die private Vorsorge. Bei der 1. und 2. Säule zahlen Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen je die Hälfte der Beiträge. Weitere Zuschüsse leisten Bund und Kantone. Die AHV ist obligatorisch für alle Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind, oder hier arbeiten.

Altersrenten: (Zahlen per 1.1.2005)

  • Vollrente für Einzelpersonen:
    • Minimum: Fr. 1'075.- (durchschnittl. Jahreseinkommen bis Fr. 12'900.-)
    • Maximum: Fr. 2'150.- (durchschnittl. Jahreseinkommen mind. Fr. 77'400.-)
  • Rente für Ehepaare = 150 % der Rente für Einzelpersonen

Hinterbliebenenrenten:

  • Für Witwe / Witwer: 80 % der Altersrente für Einzelpersonen
  • Für Halbwaisen: 40 % der Altersrente für Einzelpersonen
  • Für Vollwaisen: 60 % der Altersrente für Einzelpersonen

Achtung: Für eine Vollrente braucht es lückenlose Beitragszahlungen von 20 bis zum Pensionierungsalter. Jedes fehlende Jahr reduziert die Rente um 1/44 (2,3%). Kontrollieren Sie, ob Ihr Arbeitgeber immer die Beiträge einbezahlt hat. Lücken lassen sich noch 5 Jahre rückwirkend schliessen.

Männer können die AHV-Rente mit 65 Jahren, Frauen (ab Jahrgang 1942) mit 64 Jahren, beziehen.

Aktuell:
Gesundheitstage

Infoseite in Albanisch
http://www.voal-online.ch




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