Der rote Faden - eine Kurzübersicht
Arbeitslosenversicherung
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< Unfallversicherung | RoterFaden | Berufsbildung > SozialhilfeWer kann Sozialhilfe beantragen?Alle EinwohnerInnen der Schweiz, unabhängig von ihrer Nationalität, haben bei Bedarf Anrecht auf existenzsichernde Sozialhilfe-Unterstützung, d.h. dass das zum Überleben absolut notwendige Minimum gesichert ist. Achtung: Personen mit unsicherer Bewilligung (z.B. Bewilligung B) können nach einer längeren Unterstützung durch die Sozialhilfe ihre Bewilligung verlieren! Wenn Sie Sozialhilfe beantragen, müssen Sie sehr genau Auskunft über Ihre Verhältnisse geben. Bei der Anmeldung müssen Sie Unterlagen wie Mietvertrag, Lohnabrechnung, Bankkonto-Nachweis, Familienbüchlein etc. mitbringen. Wann gibt es Sozialhilfe?
In den letzten Jahren brauchen immer mehr Menschen Sozialhilfe. Immer mehr Leute sind "working poor", d.h. obwohl sie 100 % arbeiten, reicht der Lohn nicht für den Lebensunterhalt. Sehr viele Leute sind sogenannte "Ausgesteuerte", d.h. die Arbeitslosenversicherung unterstützt sie nicht mehr, obwohl sie immer noch arbeitslos sind. Wann müssen Fürsorgegelder zurückbezahlt werden?
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