Der rote Faden - eine Kurzübersicht
Arbeitslosenversicherung
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BerufsbildungFür JugendlicheEine Berufsbildung ist in der Schweiz sehr wichtig. Wer über keine anerkannte Ausbildung verfügt, bleibt auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt. Es gibt verschiedenste Möglichkeiten der Berufsbildung für Jugendliche. Die häufigste Form ist die Berufslehre. Die Lehre ist eine Kombination von praktischer Arbeit in einem Betrieb und Unterricht in einer Berufsschule. Minderjährige können eine Lehre nur mit dem Einverständnis der Eltern machen. Für den Lehrvertrag gelten verschiedene Schutzbestimmungen. Die eidgenössisch anerkannte Lehre sollte nicht mit einer - oft nur betriebsintern anerkannten - Anlehre verwechselt werden.
Mehr Informationen über die Rechte von Lehrtöchtern und Lehrlingen gibt die Broschüre des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB "Lehrling Du hast auch Rechte!", Fr. 3.--, Bestellung unter Tel. 031 / 371 56 66 Für ErwachseneHeute gibt es auch für Erwachsene verschiedene Möglichkeiten für eine berufsbegleitende berufliche Aus- oder Weiterbildung. Erwachsene, die in einem Beruf langjährige Erfahrung haben, aber über keinen entsprechenden Lehrabschluss verfügen, können den Lehrabschluss für Erwachsene nach Artikel 41 nachholen. In einigen Branchen existieren spezielle Kursangebote für Erwachsene (z.B. Service, Maurer, Flachmaler). Erkundigen Sie sich nach den Möglichkeiten, sich auf die Prüfung vorzubereiten. Weniger aufwendig ist eine berufliche Weiterbildung. In einigen Branchen und Gesamtarbeitsverträgen ist es möglich, während der Arbeitszeit eine vollständige berufliche Ausbildung zu belegen. Sie nehmen im Einverständnis mit dem Arbeitgeber an den Kursen teil und erhalten zum Schluss der Ausbildung ein anerkanntes Diplom. Die kantonalen Berufsberatungen helfen auch Erwachsenen, die sich beruflich neu orientieren wollen. Für WiedereinsteigerinnenFrauen, die aus dem Berufsleben aussteigen, um sich um die Familie zu kümmern, haben nach dieser Familienpause oft Schwierigkeiten, wieder im Beruf Fuss zu fassen. Oft ist für den Wiedereinstieg eine Aus- oder Weiterbildung nötig. Das Amt für Berufsberatung hat vor einiger Zeit solche Möglichkeiten in einer Broschüre zusammengestellt. Die Liestaler Beratungsstelle professionELLE bietet Beratungen, Kurse und Veranstaltungen für Wiedereinsteigerinnen an. Es gibt inzwischen auch Methoden, wie man im Hinblick auf den Wiedereinstieg die Erfahrungen und Kompetenzen aus der Familienarbeit und dem Ehrenamt sichtbar machen kann, sowie speziell auf Frauen zugeschnittene Instrumente für eine Standortbestimmung. Für ArbeitsloseWährend der Arbeitslosigkeit können Sie Umschulungs- und Weiterbildungskurse besuchen. Es kann auch vorkommen, dass Sie gegen Ihren Willen einen Kurs besuchen müssen, weil das Arbeitsamt diesen Kurs für Ihre Chancen im Arbeitsmarkt wichtig findet. In der Regel wird keine komplette neue Basisausbildung finanziert. Wer aber mindestens dreissig Jahre alt ist und über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, bzw. im erlernten Beruf keine Stelle findet, kann beantragen, dass eine bis zu dreijährige Berufsausbildung finanziert wird. Informieren Sie sich frühzeitig! Nützliche Adressen:
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