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  • Main - Ein Ratgeber der IGA

Oetlingerstr. 74
4057 Basel
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Öffnungszeiten:
Di/Do 14 - 17 Uhr
Für Nichtmitglieder: Mo 14 - 17 Uhr

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Solidarmitgliedschaft

Gewerkschaftliche Selbsthilfe:

  • wie organisiere ich mich?
  • auf was achte ich?

prinzipien:

  • demokratische struktur
  • aengste richtig einschätzen
  • kontinuität

erfolgreiche beispiele:

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Ohne Papiere / Sans Papiers

Keine Aufenthaltsbewilligung zu haben heisst nicht, keine Rechte zu haben. Menschenrechte, wie Schutz vor Ausbeutung, Recht auf Gesundheit etc. gelten für alle Menschen. Auch über Lohn und Arbeitszeiten gibt es Vor-schriften, die für alle Menschen gelten. Sie können diese Rechte vor Gericht einklagen, auch wenn Sie keine Aufenthaltsbewilligung haben.

Das Problem ist allerdings: unbewilligter Aufenthalt ist in der Schweiz ein Delikt. Falls die Fremdenpolizei davon erfährt, kann sie Sie dafür bestrafen und ausweisen. Es ist daher wichtig, dass Sie nicht alleine vorgehen. Die IGA berät Sie und hilft Ihnen bei der Suche nach einer/m erfahrenen Anwält/in.
Klage gegen Arbeitgeber

Sie müssen beweisen können, dass Sie für Ihren Arbeitgeber gearbeitet haben, und dass er seine Pflichten verletzt hat. Es ist deshalb wichtig, dass Sie vorher Beweise sammeln, damit Sie die Klage belegen können:

  • Alle schriftlichen Belege, die Ihr Arbeitsverhältnis belegen, aufbewaren.
  • Täglich die Arbeitszeiten, die Vorfälle und die Art Ihrer Arbeit notieren.
  • Mit Bekannten und KollegInnen über Ihr Arbeitsverhältnis sprechen, da-mit diese bei Gericht als ZeugInnen auftreten können.

Warten Sie nicht bis das Arbeitsverhältnis unerträglich wird! Besprechen Sie Ihren Fall so schnell wie möglich mit uns.

Der Arbeitgeber will die Polizei informieren?
Wenn der Arbeitgeber Sie bei der Polizei denunziert, geht er damit ein grosses Risiko für sich selbst ein: er riskiert eine Strafe wegen Schwarzarbeit, wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt in der Schweiz, sowie wegen fehlenden Abzügen von AHV/IV und Einkommenssteuer.
Hausangestellte ohne Aufenthaltsbewilligung:

Ein Grossteil der Sans-Papiers in Basel sind Hausangestellte. Meistens Frauen, die für Frauen ar-beiten, damit diese Arbeit und Familie unter einen Hut bringen können. Die IGA informiert Hausangestellte und Arbeitgeberinnen über die arbeitsrechtli-chen Grundlagen, unterstützt Hausangestellte, die ihren Lohn einfordern müssen ? und sucht nach politischen Möglichkeiten zur Verbesserung der aktuellen Situation.

Krankheit und Unfall
Die Anlaufstelle für Sans-Papiers in Basel hat Erfahrung, wie man am be-sten eine Krankenversicherung abschliesst, und wohin man sich im Falle einer Krankheit wenden kann (Tel. 061 681 56 10).

Kinder ohne Bewilligung
In Basel-Stadt können Kinder ohne Bewilligung die obligatorische Schule besuchen. Es ist wichtig, dass Kindern dieses Menschenrecht gewährt wird! Die Schulen melden diese Daten nicht an die Einwohnerkontrolle weiter.

Nützliche Adressen:

  • Beratung für Leute ohne gültige Aufenthaltspapiere Anlaufstelle für Sans-Papiers, Gewerkschaftshaus, Rebgasse 1 / 4. Stock, 4058 Basel, Tel. 061 681 56 10, (Di und Do 15 ? 20 h)
  • für Opfer von polizeilicher und behördlicher Gewalt: augenauf: Anti-Repressions-Telefon, DO 18-20 h (sonst Tel.beantworter) Tel. 061 / 681 55 226
  • Kompetente Information und Lobbyarbeit für die ganze Schweiz: Solidarité sans frontières Neuengasse 8, 3011 Bern, Tel. 031 / 311 07 70

Aktuell:
Gesundheitstage

Infoseite in Albanisch
http://www.voal-online.ch




top  Zuletzt geändert am 19.03.2007 17:14 Uhr