Der rote Faden - eine Kurzübersicht
Arbeitslosenversicherung
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< Einbürgerung? | RoterFaden | Arbeitslos > Ohne Papiere / Sans PapiersKeine Aufenthaltsbewilligung zu haben heisst nicht, keine Rechte zu haben. Menschenrechte, wie Schutz vor Ausbeutung, Recht auf Gesundheit etc. gelten für alle Menschen. Auch über Lohn und Arbeitszeiten gibt es Vor-schriften, die für alle Menschen gelten. Sie können diese Rechte vor Gericht einklagen, auch wenn Sie keine Aufenthaltsbewilligung haben. Das Problem ist allerdings: unbewilligter Aufenthalt ist in der Schweiz ein Delikt. Falls die Fremdenpolizei davon erfährt, kann sie Sie dafür bestrafen und ausweisen. Es ist daher wichtig, dass Sie nicht alleine vorgehen. Die IGA berät Sie und hilft Ihnen bei der Suche nach einer/m erfahrenen Anwält/in.
Sie müssen beweisen können, dass Sie für Ihren Arbeitgeber gearbeitet haben, und dass er seine Pflichten verletzt hat. Es ist deshalb wichtig, dass Sie vorher Beweise sammeln, damit Sie die Klage belegen können:
Warten Sie nicht bis das Arbeitsverhältnis unerträglich wird! Besprechen Sie Ihren Fall so schnell wie möglich mit uns. Der Arbeitgeber will die Polizei informieren?
Ein Grossteil der Sans-Papiers in Basel sind Hausangestellte. Meistens Frauen, die für Frauen ar-beiten, damit diese Arbeit und Familie unter einen Hut bringen können. Die IGA informiert Hausangestellte und Arbeitgeberinnen über die arbeitsrechtli-chen Grundlagen, unterstützt Hausangestellte, die ihren Lohn einfordern müssen ? und sucht nach politischen Möglichkeiten zur Verbesserung der aktuellen Situation. Krankheit und Unfall
Kinder ohne Bewilligung
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