Der rote Faden - eine Kurzübersicht
Arbeitslosenversicherung
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< Ohne Papiere / Sans Papiers | RoterFaden | Kinder- und Ausbildungszulagen > ArbeitslosAnmeldungWer Arbeitslosengeld beziehen will, muss sich mit folgenden Dokumenten beim Gemeindearbeitsamt (bei Wohnsitz BL) bzw. beim kantonalen Arbeitsamt (bei Wohnsitz BS) anmelden:
Wer die Arbeitslosenentschädigung nicht über die öffentliche Kasse abrechnen lassen will, muss sich gleichzeitig bei einer privaten Kasse (z.B. gewerkschaftliche Kasse) anmelden. Wenn Sie selbst gekündigt haben...Grundsätzlich bestraft das Arbeitsamt eine freiwillige Kündigung mit Einstelltagen. Wenn Sie aber nachweisen können, dass Sie kündigen mussten, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, dann kann auf Einstelltage verzichtet werden. Sie brauchen dazu aber unbedingt ein Arztzeugnis. Wer ist versichert?Die Entschädigung funktioniert nach dem Versicherungsprinzip: wer in den letzten zwei Jahren mindestens während 12 Monaten erwerbstätig war, d.h. Versicherungsbeiträge bezahlt hat, hat Anrecht auf 400 Taggelder Entschädigung. Auch Tage, an welchen Sie wegen Krankheit, Schwangerschaft, Unfall oder Militärdienst an der Erwerbstätigkeit verhindert waren, gelten als Beitragszeit. Achtung: Wenn Sie in den letzten 2 Jahren während 18 Monaten gearbeitet haben und über 55 Jahre alt sind, oder wenn Sie bald ins AHV-Alter kommen, oder wenn Sie eine Rente der IV oder Suva beziehen oder eine solche beantragt haben, gelten grosszügigere Regelungen und sie können länger Taggelder beziehen. Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, kann in folgenden Fällen trotzdem (aber nur 260 Taggelder) Entschädigung erhalten:
Selbstverschuldete ArbeitslosigkeitWenn Sie selber gekündigt haben, Ihnen wegen einem Fehlverhalten gekündigt wurde, Sie während der Kündigungsfrist keine, oder nicht genügend, Arbeit gesucht haben, oder wenn Sie eine zumutbare Arbeit ablehnen, sagt die Versicherung, dass Sie selber Schuld an Ihrer Arbeitslosigkeit tragen und zieht Ihnen Taggelder ab (Einstelltage, bis maximal 60 Taggelder pro Vergehen)! Alle Entscheide können innert 30 Tagen schriftlich angefochten werden. Lassen Sie sich beraten! GrenzgängerInnenKompetente Beratung für Arbeitslose mit Wohnsitz im ausländischen Grenzgebiet (CH-Bürger/innen, EU-EFTA-Bürger/innen, Büger/innen anderer Staaten) bietet die trinationale Beratungsstelle Infobest:
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