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Lohnfortzahlungspflicht

Eine Lohnfortzahlungspflicht besteht, wenn ArbeitnehmerInnen unverschuldet (Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten) an der Arbeitsleitung verhindert ist. Damit die Lohnfortzahlungspflicht besteht muss das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate bestehen.

Falls eine Kranktaggeldversicherung besteht, und diese gleichwertig wie die gesetzliche Lohnfortzahlung ist, besteht keine Lohnfortzahlungspflicht.

Die Dauer der Lohnfortahlung hängt von Kanton und Anzahl Dienstjahre ab, eine Übersicht gibt es hier: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbeitsbeziehungen/Arbeitsrecht/FAQ_zum_privaten_Arbeitsrecht/verhinderung-des-arbeitnehmers-an-der-arbeitsleistung.html

Stand April 2018


Forumsbeiträge

Selber gekündet und krank geworden — 02 April 2007, 10:21hl

Ich habe bei meinem letzten Arbeitgeber auf den 28. Februar gekündigt und
eine neue Arbeitsstelle auf den 19. März begonnen. In der Zeit vom 15.
Febraur bis 16. März wurde ich krank und konnte die Arbeit bei meinem
letzten Arbeitgeber nicht leisten. Die Lohnzahlung erfolgte vom alten
Arbeitgeber bis Ende Februar, somit fehlt mir die Zahlung der ersten zwei
Wochen März. Wird dies nicht über die Krankentaggeldversicherung der alten
Firma bezahlt? Trage ich allenfalls diese Kosten, sprich Lohnausfall selber?

Selber gekündet und krank geworden — 02 April 2007, 10:27iga

Antwort: Da Sie selber gekündet haben, gibt es keine verlängerte Kündigungsfrist. Siehe Sperrfristen. Die Lohnfortzahlung über die Krankentaggeldversicherung richtet sich nach dem Vertrag zwischen Arbeitgeber und Versicherung. In der Regel ist man/frau für ein Ereignis während dem Arbeitsverhältnis versichert bis zu 720 Taggeldern. Nach einer Kündigung und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, übernimmt dann die Versicherung für den weitergehenden Krankheitsfall die Taggelder und zahlt diese direkt der kranken Person aus.
Melden Sie sich am besten direkt bei der Versicherung an und schicken Sie das Arztzeugnis der Versicherung.

Stellensuche während Kündigung — 20 April 2007, 21:26Esther Lischer

Meine Tochter hat per 31. Mai 2007 die Kündigung erhalten. Sie hat noch Ferientage aus 2006 und den Anteil für 2007 zu gut. Diese Tage kann sie beziehen, d.h. ihr letzter Arbeitstag ist der 7. Mai 2007. Sie hatte nun bereits zwei Vorstellungsgespräche, die Sie während der Arbeitszeit besuchen musste. Muss Sie diese Zeit nachholen? Muss Sie Vorstellungsgespräche an ihrem freien Tag planen? Was bedeutet der OR Art 329 Abs 3 genau: ...ist für das Aufsuchen einer andren Arbeitsstelle erforderliche Zeit zu gewähren.
Danke für Ihre Antwort.

Stellensuche während Kündigung — 23 April 2007, 09:45IGA

Antwort: Da Ihrer Tochter vom Arbeitgeber gekündet worden ist, hat sie Anspruch auf freie Zeit für die Stellensuche. Diese ist in der Regel dann auch bezahlt und muss nicht nachgeholt werden. Ihre Tochter sollte aber darauf achten, dass die Termine möglichst an Randstunden zu liegen kommen.

Selber gekündigt auf Stellensuche — 18 Juli 2007, 17:21tg

Meine Mitarbeiterin hat gekündigt und hat fast täglich Vorstellungstermine. Muss Sie diese belegen und muss sie die verpasste Arbeitszeit nachholen? Danke für Ihre Antwort.

verletzung der Lohnzahlung — 03 November 2007, 22:25Baujahr83

Ich bin seit dem10.10. zu 100% krank geschrieben und habe immer alle Arbeitsunfähigkeitszeugnisse direkt abgegeben.
Darauf war auch ersichtlich das ich 100% arbeitsunfähig bin.
Nun habe ich am 01.11. mit meinem Arbeitgeber gesprochen, wollte nachfragen warum ich noch keinen Lohn bekommen habe.
Dabei kam heraus das er den Lohn einbehält, er erkennt die Arbeitsunfähigkeitszeugnisse nicht an und wollte ein Neues, aus dem der Krankheitsgehalt ersichtlich ist.
Er meinte damit aber nicht die 100% sondern eher die Diagnose, die er natürlich nicht bekommt.
Daraufhin habe ich sofort meine Psychologin angerufen und Ihm noch einmal per Fax ein neues Arbeitsunfähigkeitszeugnis zukommen lassen.
Auch bei der GAV habe ich Auskunft eingeholt, er hat kein Recht mir den Lohn vorzuenthalten, aber wie kann ich mich dagegen wehren? Ich bin pleite, kann nichtmal ne Briefmarke von 1 CHF kaufen und ziehe am 26.11. um.....wie komme ich bis dahin nur an mein Geld?

Eine erste Mahnung hat er am 02.11. erhalten, und das gewollte Fax am 01.11.
Von dem die Kopie und der Sendebericht an mich weitergeleitet wurde, doch keine Reaktion.
Ich finde das eine absolute Dreistigkeit.

Danke für Ihre Hilfe

80% ab erstem Krankentag — 28 Januar 2008, 22:19PZ

Meine Frau hat von ihrem Arbeitgeber mitgeteilt bekommen, dass alle Mitarbeiter ab dem ersten Tag wo sie krank sind, nur 80% Lohn bekommen. Er hat dies Begründet das sie eine kollektiv Krankenversicherung abgeschlossen haben.
Ist dies rechtlich Zugelassen?
Meine Frau ist KV-Angestellte und arbeit in der Uhrenbranche.

Vielen Dank für Ihre Antwort

Wann Arbeitgeber über Schwangerschaft informieren? — 03 April 2008, 20:55Andi

Meine Frau ist im zweiten Monat schwanger. Sie arbeitet 50% und will nach der Geburt nicht weiterarbeiten. Wann sie kündigen soll ist die eine Frage. Wir fragen uns aber auch, wann der richtige Moment ist, um den Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Tipps dazu?

Lohnfortzahlung — 22 Mai 2008, 16:41Michelle

Bekomme im Juli mein erstes Kind. Habe Anspruch auf 98 Tage Mutterschaftsentschädigung (bis ca. Mitte November). Ich werde die Arbeit erst im Januar 09 wieder aufnehmen. Wie sieht es mit der Zeit dazwischen aus, habe ich da Anrecht auf Lohn oder gilt dies als unbezahlter Urlaub?

Besten Dank

Born Informatik AG — 13 August 2008, 14:19anonym

Wer zu Born Informatik AG arbeiten geht, wird es bereuen. Wer liebt es schon, wenn Versprochenes nicht eingehalten wird, wenn plötzlich alles Vereinbarte nicht mehr gültig ist, wenn die GL einem in den Rücken fällt...

Stellenantritt — 08 November 2008, 21:03MRB

Zum 01.08. hatte ich einen neuen Arbeitsvertrag. Stellantritt 01.08.! Aufgrund das mein neue Büroräumlichkeiten noch nicht fertigstellt waren, sprich die Bauarbeiten haben sich verzögert, konnte ich meine Stelle erst Ende August antreten. Wie sieht es da aus, habe ich Anspruch auf Lohnzahlung für den Monat August? Es gab keinen Änderungsvertrag und nichts, nur diverse Telefonate wo der Arbeitsbeginn immer wieder nach hinten verschoben wurde. Wie sieht da die rechtliche Lage aus?

Besten Dank für die Info!

Vorstellungsgespräche während Arbeitszeit — 26 April 2010, 11:29anonym

Guten Tag,

ich habe gekündigt und bin auf Stellensuche. Muss mir mein Arbeitgeber Zeit gewähren um Vorstellungsgespräche und Schnupperstunden bei potentiellen Arbeitgebern wahrnehmen zu können. Wenn ja, wieviele Stunden pro Woche gelten als angemessen? Und wo ist das im Gesetz geregelt? Besten Dank für die Antwort..

Taggeldversicherung — 03 Juni 2010, 15:09Aschi

Guten Tag,

Ich bin schon seit einem halben Jahr Krank geschrieben. Das heist meine Sperrfrist von 180 Tagen sind abgelaufen und die Firma kann mir Kündigen.(Ich bin schon seit über 5 Jahren in der selben Firma) Ich habe bis anhin meinen Lohn von der Firma ausbezahlt bekommen, die den ausgleich von der Krankentagegeldversicherung erhält. Ich bin bei der IV angemeldet für eine Umschulung, doch diese verfahren läuft immer noch und es ist noch nichts entschieden. Die Krankentagegeldversichrung möchte nun auch nur noch bis am 30.09.10 bezahlen obwohl ich immer noch zu 100% arbeitsunfähig geschrieben bin. Wie lange muss die Taggeldversicherung zahlen ? Besten dank für Ihre Antwort

Arbeitszeitnachholung bei Krankheit — 02 September 2010, 11:07Philipp

Ich arbeite 90% im Büro. Ich habe zwar den ganzen Montag (inkl. Samstag-wo ich eine Schule besuche und Sonntag) frei, arbeite aber einen halben Tag in den 4 Arbeitstagen nach. Also ich arbeit pro Tag 9 3/4 Stunden. Ich wurde vor kurzem am Samstag krank und konnte erst wieder am Donnerstag arbeiten. Also fehlte ich zwei Arbeitstage. Jetzt verlangt mein Chef das ich die zwei Tage jeweils an einem Montag nachhole. Darf er dies verlangen? Meines Wissens zählt die Krankheit ebenfalls als Arbeitstag. Wäre froh um eine schnelle Antwort! Besten Dank

wöcchentliche lohnzahlungen — 30 Juni 2011, 23:44ronny

hallo... ich bin temporär und beziehe monatlich mein lohn... meine frage wäre ob mein temporärbüro verpflichtet ist mir wöchentlich 70% zu zahlen... ist das ein gesetz ?
danke

Vorstellungsgespräche während Arbeitszeit in gekündigtem Arbeitsverhältnis — 27 Februar 2012, 13:15Apollon

Guten Tag, ich bin in einer Kaderposition und mein Arbeitgeber hat mir gekündigt. Jetzt habe ich schon einige Vorstellungsgespräche gebucht. Meistens sind diese früh morgens an Randzeiten 07:30 oder 08:00 Uhr und dauern so ca. 1,5 Stunden. Bis ich jedoch wieder im Büro bin, verliere ich doch 2-2,5 Stunden. Heute hat mich der Arbeitgeber informiert, dass ich diese Fehlzeiten kompensieren muss. Darf er dies oder habe ich das Recht auf bezahlte Fehlzeiten für die Vorstellungsgespräche? Welche Rechte und Pflichten habe ich hier in dieser Situation? Ich freue mich über eine baldige Rückmeldung. Danke, Apollon.

Lohnrückstände — 02 März 2012, 16:34Arbeitnehmerin

Wo können Lehrlinge/Angestellte Hilfe Holen? Bei Lohnrückstand des Arbeitgebers im Gastgewerbe?
Der Besitzer Zahlt die Löhne immer zu spät und der Lehrling hat seit 1,5 Monaten noch keinen Lohn erhalten! Mann sollte da mal Jemanden von der Behörde vorbeischicken!!!! Ihm ist es egal ob Schweizer oder Ausländer, lieber sind Ihm aber Ausländer da er selber einer ist, die sagen ja nichts aber mir hat es Gereicht habe Gekündigt!!!

Lohnfortzahlung im 2. Dienstjahr — 05 März 2013, 23:47Singapur99

Ich war im 1. Dienstjahr bereits längeren Zeitraum nicht Arbeitsfähig wegen Krankheit. Nach den 3 Wochen lohnfortzahlung ist die Krankentaggeldversicherung nach einer Sperrfrist von 60 Tagen eingesprungen. Jetzt im 2. Dienstjahr trifft lt Zürcher Skala eine 8 wöchige lohnfortzahlungspflicht ein. Tritt dann direkt bei erneuter ANDERER Krankheit die Sperrfrist von 60 Tagen ein oder muss der Arbeitgeber 8 Wochen Lohn fortzahlen?

Bezahlung in der Kündigungsfrist bei Teizeitangestellten — 01 Juli 2013, 08:56Fränzi

Ich bin Teilzeitangestellte und in der Kündigungsfrist. Mein Arbeitgeber lässt mich jetzt einfach nur noch wenige Stundern Arbeiten. So hab ich fast keinen Lohn mehr in diesem Monat. Ist das zulässig

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