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JahresversammlungIn den Statuten wird festgelegt, wie lange das Vereinsjahr dauert. Meistens ist dies ein Kalenderjahr, es kann aber auch auf zwei Jahre festgelegt werden. Zum Ende jedes Vereinsjahres muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden. Die Mitglieder des Vereins müssen vom Vorstand innert der in den Statuten festgelegten Frist schriftlich eingeladen werden. Zur Einladung gehört eine Traktandenliste (Tagesordnung). Muster Einladung zur Jahresversammlung
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