Der rote Faden - eine Kurzübersicht
Arbeitslosenversicherung
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< Wie viel bezahlt die Sozialhilfe?? | Sozialhilfe | Berufliche Integration > Gleichzeitig: Arbeitserwerb und SozialhilfeWer eine Erwerbsarbeit hat und gleichzeitig Sozialhilfe braucht, muss folgendes beachten:
Wenn der Verdienst innerhalb eines Monates Fr. 150.- nicht übersteigt, so findet keine Reduktion der Sozialhilfe statt.
Das gesamte Erwerbseinkommen, einschliesslich der Einkommensfreibeträge sind steuerpflichtig. Es sind deshalb Rückstellungen nötig z. B. die Einrichtung eines Dauerauftrages an die Steuerverwaltung. Für die Berechnung der Kantons- und Bundessteuern siehe www.steuerverwaltung.bs.ch und www.estv.admin.ch Fremdbetreuung von Kindern:Die Kosten für die Fremdbetreuung von Kindern werden übernommen. Hausarbeit und Kinderbetreuung im Konkubinat:Leben Sie, mit einer nicht von der Sozialhilfe unterstützten Person noch nicht seit mehr als 2 Jahren im Konkubinat, wird davon ausgegangen, dass Sie den Haushalt führen, welches vom Partner finanziell abzugelten gilt. Deshalb wird Ihnen von der Sozialhilfeunterstützung ein im Voraus bestimmter Betrag abgezogen. Dies richtet sich an die Tabelle, welche in den Unterstützungsrichtlinien festgehalten ist: d. h. Sie erhalten entsprechend weniger Unterstützung! Für Konkubinate mit einer längeren Dauer als 2 Jahren wird auf die SKOS-Richtlinien abgestützt. Dies erfolgt damit Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren nicht schlechter gestellt werden.
Selbständige ErwerbstätigkeitWer kurzfristig in eine Notlage geraten ist, erhalten ebenfalls Sozialhilfe, wenn sie die Kriterien erfüllen.
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