Der rote Faden - eine Kurzübersicht
Arbeitslosenversicherung
Oetlingerstr. 74
Öffnungszeiten:
Mitgliedschaft
Gewerkschaftliche Selbsthilfe:
prinzipien:
erfolgreiche beispiele:
Testimonials |
< Verschlechterung der Arbeitsbedingungen | RoterFaden | Kündigung > StreikArbeitnehmerInnen haben das Recht, sich zum Schutz ihrer Interessen zusammenzuschliessen, z.B. in einer Gewerkschaft. Eines der Kampfmittel der ArbeitnehmerInnen ist der Streik. In der neuen Bundesverfassung ist das Streikrecht festgehalten: Streitigkeiten sind nach Möglichkeit durch Verhandlung oder Vermittlung beizulegen. Streik ist aber zulässig, wenn er die Arbeitsbeziehungen betrifft und wenn nicht eine Verpflichtung zum Arbeitsfrieden (z.B. durch GAV) besteht (BV Art. 28) |
Aktuell:
Infoseite in Albanisch
|