Der rote Faden - eine Kurzübersicht
Arbeitslosenversicherung
Oetlingerstr. 74
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Gewerkschaftliche Selbsthilfe:
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< Wöchentliche Arbeitszeit | RoterFaden | Pausen > Tages-, Abend- und NachtarbeitDie Arbeit von 6 bis 20 Uhr gilt als Tagesarbeit,
Betriebe können Abendarbeit ohne Bewilligung einführen. Für Abendarbeit muss kein Zuschlag bezahlt werden. Für Nachtarbeit 23/24 h bis 5/6 h braucht der Betrieb eine Bewilligung. Vorübergehende Nachtarbeit muss mit einem Zuschlag von 25% entschädigt werden. Regelmässige Nachtarbeit muss mit 10% Zeitkompensation ausgeglichen werden (mit Ausnahmen). Für NachtarbeiterInnen gibt es Schutzregelungen betreffend medizinische Beratung, Arbeitsweg, Verpflegung, Kinderbetreuung etc. |
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