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  • Main - Ein Ratgeber der IGA

Oetlingerstr. 74
4057 Basel
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Öffnungszeiten:
Di/Do 14 - 17 Uhr
Für Nichtmitglieder: Mo 14 - 17 Uhr

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Solidarmitgliedschaft

Gewerkschaftliche Selbsthilfe:

  • wie organisiere ich mich?
  • auf was achte ich?

prinzipien:

  • demokratische struktur
  • aengste richtig einschätzen
  • kontinuität

erfolgreiche beispiele:

  • mac donald
  • putzfrauen
  • kinopersonal
  • briefsortiererinnen
  • arbeitslosenkomitee
  • euromarsch
  • armutskonferenz von unten/liste13
  • union der arbeiterinnen ohne geregelten aufenthalt

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Mindestlohn

Es gibt keinen gesetzlichen Mindestlohn, aber es gelten folgende Regeln:

  • In jedem Kanton gibt es eine tripartite Kommission, welche den Arbeitsmarkt beobachtet und bei Missbräuchen (z.B. zu tiefe Löhne) aktiv wird.
    • Informationen gibt das Einigungsamt im Amt für Wirtschaft und Arbeit: AWA Basel-Stadt Tel. 061 267 88 36.
  • In den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) werden in der Regel Mindestlöhne festgelegt (z.B. Bau, Gastgewerbe, Reinigung), ebenso in Normalarbeitsverträgen (NAV, z.B. Hausangestellte).
  • Frauen und Männer müssen für die gleiche oder für gleichwertige Arbeit den selben Lohn erhalten (Gleichstellungsgesetz, S. 16).

Aktuell:
Gesundheitstage

Infoseite in Albanisch
http://www.voal-online.ch




top  Zuletzt geändert am 11.03.2007 17:21 Uhr