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Das Gleichstellungsgesetz

Noch immer haben Frauen in der Arbeitswelt schlechtere Chancen als Männer: sie bekommen im Durchschnitt 25% weniger Lohn, haben schlechtere Arbeitsbedingungen, bekommen keine interessanten Aufgaben und weniger Weiterbildung, werden viel öfter Opfer von sexueller Belästigung... und wenn es zu Kündigungen kommt, werden oft zuerst die Frauen entlassen.

Gegen all diese Diskriminierungen gibt es seit 1996 das Gleichstellungsgesetz. Natürlich gilt dieses Gesetz auch für benachteiligte Männer.

Niemand darf aufgrund des Geschlechts, aufgrund des Zivilstands, aufgrund der familiären Situation oder aufgrund einer Schwangerschaft in der Arbeitswelt benachteiligt werden. Dies gilt insbesondere für:

  • Anstellung und Kündigung
  • Aufgabenzuteilung und Arbeitsbedingungen
  • Lohn
  • Berufliche Aus- und Weiterbildung
  • Beförderung

Zusätzlich definiert das Gleichstellungsgesetz die Pflichten des Arbeitgebers im Falle einer sexuellen Belästigung (siehe sep. Kapitel)

Das Gesetz verbietet direkte wie auch indirekte Benachteiligung:

  • Direkte Diskriminierung: Wenn Sie für die gleiche Arbeit weniger Lohn bekommen als ein Mann (z.B. die Verkäuferin verdient weniger als der Verkäufer).
  • Indirekte Diskriminierung: Wenn Sie für eine andere, aber gleichwertige, Arbeit weniger Lohn bekommen als ein Mann (z.B. die Lohnklage der Basler Kindergärtnerinnen). Typische Frauenqualitäten (z.B. flinke Finger, Geduld) führen zu weniger Lohn als typische Männerqualitäten (z.B. Kraft, Durchsetzungsvermögen). Hier gibt es für die Frauen noch viel vor Gericht zu erstreiten!

Klage durch die Gewerkschaft:

Auch eine Gewerkschaft, ein Berufsverband oder eine Frauenorganisation kann eine Klage führen! Die betroffenen Frauen müssen sich dann nicht persönlich exponieren. Die Verbandsklage ist möglich, wenn mehrere Arbeitsverhältnisse von einer Diskriminierung betroffen sind. Nehmen Sie mit der IGA Kontakt auf!

Die IGA und das GlG: Die IGA hat mit dem Projekt PIA - Pionierinnen in Ausbildung viel Erfahrung zum Thema Chancengleichheit / Gleichstellungs-gesetz gesammelt und konkrete Aktionen umgesetzt. Im 'PIA-Club' treffen sich regelmässig Frauen, die sich für die Gleichstellung einsetzen und auf Einladung führt die IGA Kurse oder Workshops zum Thema Gleichstellung durch.

In jedem Kanton gibt es eine Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen im Erwerbsleben, welche auch für Beratungen angefragt werden können.
Nützliche Adressen:

  • BS: Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen, Utengasse 36, 4005 Basel, Tel. 267 88 36
  • BL: Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen, Bahnhofstr. 5, 4410 Liestal, Tel. 925 51 11

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http://www.voal-online.ch




top  Zuletzt geändert am 20.03.2007 16:19 Uhr