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Betreuungsgutschriften

Wenn Sie pflegebedürftige Verwandte betreuen, die Anspruch auf Hilflosenentschädigung (mind. mittleres Grad) haben und mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt wohnen, können Sie für diese Zeit Betreuungsgutschriften beantragen. Die Betreuungsgutschrift muss jährlich bei der kantonalen Ausgleichskasse geltend gemacht werden. Sie kann nicht mit einer Erziehungsgutschrift kumuliert werden. Die Höhe entspricht der dreifachen minimalen Altersrente pro Betreuungsjahr.

Aktuell:
Gesundheitstage

Infoseite in Albanisch
http://www.voal-online.ch




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