Der rote Faden - eine Kurzübersicht
Arbeitslosenversicherung
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< Die IGA | RoterFaden | Temporärarbeit > Die ArbeitsbedingungenDie Arbeitsbedingungen sind oft in Einzel- oder Gesamtarbeitsverträgen (GAV) festgehalten. In manchen Bereichen (z.B. Hausangestellte) legen die Kantone Normalarbeitsverträge (NAV) fest. Auf das Arbeitsrecht bezieht man sich nur dann direkt, wenn kein solcher Vertrag vorhanden ist. Für die Arbeitsbedingungen massgeblich sind das Obligationenrecht (OR), das Arbeitsgesetz (ArG) und das Gleichstellungsgesetz (GlG). In gewissen Punkten legt das OR ein Minimum fest, das nicht unterschritten werden darf. In den GAV sind in der Regel bessere Bedingungen, als vom Gesetz vorgeschrieben, festgelegt. Viele Arbeitsverhältnisse unterstehen öffentlichem Recht (Gemeinde, Kantone, Bund). Umzu wissen, welches Recht für ihre Arbeitsbedingungen massgeblich ist, müssen Sie zuerst herausfinden, ob Ihr Sektor oder Ihr Betrieb einem Gesamtarbeitsvertrag untersteht. Immer weniger ArbeitnehmerInnen haben eine feste 100%-Stelle, trotzdem gilt dies im Gesetz immer noch als Normalfall. In dieser Broschüre finden Sie deshalb die wichtigsten Informationen zu den neuen Formen der Arbeit. |
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