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Konkurrenzverbot (KV)

Gesetzliche Grundlagen:


Betriebe können im Arbeitsvertrag ein Konkurrenzverbot festhalten. Damit will sich der Arbeitgeber vor unliebsamer Konkurrenz schützen, im Falle dass ein/e MitarbeiterIn beim Verlassen des Geschäftes Betriebsgeheimnisse, Kenntnisse über Kunden u.a. bei einem neuen Arbeitgeber, als selbstständig Erwerbende/r oder durch Beteiligung an einem anderen Geschäft verwenden könnte.
Wegen Konkurrenzverboten kommt es häufig zu gerichtlichen Streitfällen.

Wann ist ein Konkurrenzverbot gültig?

  • Das KV muss schriftlich vereinbart werden.
  • Das KV muss klar umschreiben, was darunter fällt, damit der/die ArbeitnehmerIn genau weiss, auf was sie sich einlässt. Ein allgemeines Verbot genügt also nicht.
  • Der Ort, das Gebiet oder der Kundenkreis, auf den sich das KV bezieht ist klar zu begrenzen.
  • Auch die Dauer des KV's muss angegeben sein. Max. 3 Jahre sind möglich.
  • Auf Lehrlinge kann kein KV angewendet werden.

Bei Temporärarbeit gelten spezielle Vereinbarungen:

  • Vertragliche Abmachungen sind nichtig, welche es der/m ArbeitnehmerIn verunmöglichen oder erschweren, nach Ablauf des temporären Einsatzes in die Einsatzfirma einzutreten.

Einblick in den Kundenkreis oder Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse können ein KV begründen. Was genau darunter zu verstehen ist, wird durch Gerichtsurteile genauer umschrieben. Falls ein KV gültig ist, so darf der/die ArbeitnehmerIn während der genannten Zeit keine der aufgeführten Tätigkeiten ausüben.

Das Konkurrenzverhältnis zwischen zwei Arbeitgebern besteht bei Gleichartigkeit von Angebot und Kundenkreis, ähnliche Qualität und vergleichbare Preise, vergleichbare Werbemassnahmen gegenüber gleichartiger Kundschaft. Der jeweilige Marktanteil der beiden Unternehmen regional sowie umsatz- und gewinnbezogen spielt ebenfalls eine Rolle.

 Stand Mai 2018

Forumsbeiträge

Konkurrenzverbot — 03 März 2008, 12:22Beni

Weiss jemand, ob das im Arbeitsvertrag ausgehandelte Konkurrenzverbot gültig oder ernst zu nehmen ist, wenn bereits in der Probezeit wieder gekündigt wurde?

Vielen Dank

Konkurrenzverbot — 19 März 2008, 09:33Fabienne

Hallo Beni

Das Konkurrenzverbot kann grundsätzlich auch bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses noch während der Probezeit in Kraft treten. Doch hat eine solche Abmachung keine Auswirkungen, wenn man in dieser Zeit noch keinen Einblick in den Kundenkreis oder in die Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse hatte (siehe Art. 340 Abs. 2 OR). Hatte man den jedoch diesen Einblick, kann man auf Einschränkung des Konkurrenzverbotes in zeitlicher Hinsicht klagen. Ein langes Konkurrenzverbot nach relativ kurzer Probezeit ist eine übermässige Bindung (siehe Art. 27 ZGB).

Liebe Grüsse
Fabienne

Konkurrenzverbot — 23 März 2008, 23:14sarah

Ist diese Klausel nicht zu allgemein geschrieben?

Der Mitarbeiter verpflichtet sich gegenüber den Firmen … und …, zwei Jahre nach Beendigung des Arbeitsvertrages sich jeder konkurrenzierenden Tätigkeit zu enthalten. Ebenso wird ihm untersagt für Kunden dieser Firma zu arbeiten.

Kann diese Klausel geltend gemacht werden? Ich könnte dann zwei Jahr nicht im kommerziellen Bereich einer Unternehmung arbeiten! Das wäre ja unfassbar!

Vielen Dank!

Konkurrenzverbot — 13 Mai 2008, 13:59Thomas

Hallo,

Habe eine Frage: Ich habe gekündigt und die Firma hat mir einen Freistellungsvertrag gegeben.
Dort drin heisst es "...jegliches Know-how im Besitze der Firma steht..."
Ist dies verbindlich und in irgend einer Weise durchsetbar?

Vielen Dank

Konkurrenz/Treuepflicht — 31 Oktober 2008, 14:03Marco

Hallo
Kann mir kemand bei folgendem Problem Rat geben:
Ich arbeite für eine Schule bei einer Firma als Coach. Nun möchte ich den Auftrag von der Firma selbst haben, also nicht mehr über die Schule. Konkurrenzklausel habe ich keine, doch wurde mir gesagt, ich könnte die Treuepflicht verletzen, indem ich der Schule die Firma noch während meines Anstellungsverhältnisses abwerbe. Wie sieht das aus?

Danke im voraus

Konkurrenzverbot — 11 Dezember 2008, 12:53Sarah

Gilt das Konkurrenzverbot auch nach der Pensionierung?

Konkurrenverbot während Probezeit — 22 Juli 2011, 10:29Silvia

Ist es wirklich wahr, dass ich nach Kündigung während der Probezeit Konkurrenzverbot habe?? Dies schränkt mich doch in der Stellensuche massiv ein?? Vor allem, da der Arbeitgeber die Probezeit nach belieben verlängern kann, was mich in eine sehr unsicher osition stellt und gleichzeitig stark einschränkt.

Jose — 12 März 2012, 17:47http://www.facebook.com/profile.php?id=100003405598914

wieder mal ein herrlicher brtaeig..bin ich froh, dass wir in meiner zeit bei geradedieser unternehmung vielmehr nach dem prizip des kantienenboykotts lebten und diese institution mieden.. sollte man trotzdem nach monatelanger kantienenabstinenz mal wieder in die versuchen kommen diese aufzusuchen, laeuten bei spaetestens bei reh -und hirschnitzel' die alarmglocken.. wie du bereits ausfuehrlich geschildert hast, kann ueber die bedeutung von hirsch-nitzel nur spekuliert werden.. viel sonderbarer scheint fuer mich der begriff reh -und'.. ist dies eine versteckte botschaft ueber die wahre identitaet dieses menus.. setzt sich das wort nicht aus re (wie recycelt) + hund zusammen.. das waere dann wohl die neuseelaendische bezeichnung fuer die zubereitung von chinesischem gammelhund..@michueine weitere gute variante die wahren bestandteile eines menus zu verstecken, ist es, die koestlichkeiten mit kaese' (natuerlich dieser trockenkaese', der keiner kuehlung bedarf und aufgrund dieser tatsache in vielen kantienen verwendung findet) zu ueberbacken in diesem sinne..en gueteps: gross-, e4-, f6-, fc-taste sind mir abhanden gekommen.. sollte sie jemand finden, darf er sie behalten..

seeyeccqm — 12 März 2012, 22:27http://xosgbfwgulki.com/

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Lieber Christophich verstehe Deine Geffchlse4usserungen sehr gut! Es macht auch mich irturag und wfctend, mitansehen zu mfcssen, was da mit unserem Land geschieht.Nehmen wir Herrn Hildebrand, unseren Nationalbank-Pre4sidenten doch mal genauer unter die Lupe.Herr Hildebrand ist u.a. Mitglied des Comite9 strate9gique von Agence France Tre9sor, des ffcr die Schulden- und Vermf6gensverwaltung Frankreichs zuste4ndigen Organs, und wurde im Jahr 2008 Mitglied des Group of Thirty.Wieso kann ein Mitglied des Direktoriums der Schweizer Nationalbank gleichzeitig Mitglied bei der Agance France Tre9sor sein, also fcber die Finanzen von Frankreich mitbestimmen? Gibt es da nicht einen Interessenskonflikt?Im weiteren ist er Mitglied der abGroup pf Thirty, die 1978 von Geoffrey Bell auf Initiative der Rockefeller-Stiftung gegrfcndet wurde, die auch die ersten Mittel ffcr das Gremium bereitstellte.Schaut man sich die Mitglieder der G30 genauer an wird es sehr interessant:.. AIG, Goldman Sachs, JP Morgan Chase, Morgan Stanley dann die Zentralbankchefs, die unser Geld diesen Bankstern nachschmeissen, wie der USA (Fed), Polen, Italien, Israel, Brasilien, Schweiz, Grossbritannien, Mexiko, China, Japan, dann diverse Finanzminister und der Chef der Europe4ischen Zentralbank (EZB), und last but not least, der Cheffinanzberater von Pre4sident Obama Lawrence Summers.Was ffcr ein abgekartetes Spiel! Es wird Zeit dass alles ans Licht kommt!Danke Christoph, ffcr Dein Wirken!!! Du gibst vielen Menschen eine Stimme!!Kf6nnt ich Dich we4hlen, ich wfcrde es tun!

ofqbxcgdero — 14 März 2012, 20:37http://bkdleaxuyjov.com/

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Saida — 15 März 2012, 04:22http://www.facebook.com/profile.php?id=100003405589625

Ich denke, dass die Erkenntnis des Filter-Subjekts so wichtig wie alt ist. Die Digitalisierung macht es nicht zum Novum, was du ja ssbelt bemerkt hast. Quereyology ist kein neues Phe4nomen, so schf6n der Begriff in den beiden Beitre4gen auch aufgebaut wurde und ein einzelnes Phe4nomen hervorzuheben macht keine neue Erkenntnistheorie. Der Ideologie-Filter ist nicht neu, sonst he4tten sie alle nicht florieren kf6nnen. Kognitive Verzerrung und Voreingenommenheit, confirmation bias, hostile media effect, selective exposure theory, shifting baselines und nicht zu letzt unsere Versuche unserem Selbstbild zu entsprechen lassen das (Filter-)Subjekt ohnme4chtig der objektiven Realite4t gegenfcberstehen unabhe4ngig von Digitalisierung und Suchmaschine. Das Problem liegt schon viel ne4her an unserem Bewusstsein. Konstruktivismus wurde als weiterer Stichpunkt bereits genannt.Das nicht nur die subjektiven Filter-Mittel eine Rolle spielen und die externen (Vor-)Filter (die Medien) nicht neu sind, hast du auch erwe4hnt. Neu, und damit stimme ich dem Beitrag zu, ist der Umfang und die Mf6glichkeiten der Filter-Mittel. Die Macht, die damit den Hfctern der Algorithmen zufe4llt, hat aber nichts mit der Definition des Filter-Subjekts zutun sie gehf6ren nicht zu seiner Autorschaft. Neu ist auch das Gewicht des Macht-Batzens der sich dort verschiebt. Deshalb ist es wichtig die Meinungsbildung und subjektive Wahrnehmung im Internet weiter zu thematisieren. Zum Glfcck wurde das schon recht popule4r und in dutzenden(?) Bfcchern behandelt. Zu letzt kann man damit gar Verschwf6rungstheoretiker diskreditieren. Und die Gesellschaft wird sich klar, dass ihr nicht die ganze Realite4t auf der ersten Suchergebnisseite pre4sentiert wird. Das bleibt zumindest zu hoffen, aber die anonymen Mitglieder unserer Gesellschaft werden oft genug untersche4tzt eine weitere Verzerrung. Zum Glfcck sind wir nicht in den Suchmaschinen gefangen und Kant le4sst sich immer noch unverzerrt lesen. Deshalb wollte die Queryology nur ein wenig relativieren. Es ist alles nichts neues, aber nach wie vor bedeutend.Grfcdfe

Konkurrenzverbot — 09 März 2015, 23:23lexwiki

Das Konkurrenzverbot ist nur verbindlich, wenn das Arbeitsverhältnis dem Arbeitnehmer Einblick in den Kundenkreis oder in Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse gewährt und die Verwendung dieser Kenntnisse den Arbeitgeber erheblich schädigen könnte. Als normaler Mitarbeiter und insb. in der Probezeit ist kommt die Konkurrenzverbot sehr wahrscheinlich nicht zur Anwendung. https://www.lexwiki.ch/konkurrenzverbot/

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