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Zwischenverdienst

Sie haben Arbeit gefunden, oder können mittels Selbständigkeit ein gewisses Einkommen selber erwirtschaften, aber dieser ist tiefer als Ihr Taggeld, z.b. nur für eine befristete Zeit oder nur einzelne Stunden. Diesen Verdienst müssen Sie beim RAV melden. Sie erhalten von der Arbeitslosenkasse eine Ausgleichszahlung. Der Verdienst und die Kompensationszahlung wird leicht höher sein, als ihr bisheriges Taggeld. D.h. Sie erhalten 70% oder 80% der Differenz als Kompensationszahlung.

Beispiel

Versicherter Verdienst Fr. 4000.- 80% Taggeld ergibt Entschädigung in der Höhe von Fr. 3200.-
Zwischenverdienst Fr. 2500.-, ergibt 80% auf die Differenz von Fr. 1500.- ergibt Fr. 1200- Zusammengezählt kommen Sie dann auf ein Monatseinkommen von Fr. 3700.-

Für eine neue Rahmenfrist ist es sehr wichtig, dass Sie während ihrer Arbeitslosigkeit einen Zwischenverdienst annehmen können. Wenn dies mindestens 1 Jahr umfasst, also jeden zweiten Tag, können Sie eine neue Rahmenfrist erhalten. Bei dieser Rahmenfrist wird jedoch nur der effektiven Zwischenverdienst für die Berechnung des versicherten Verdienstes berücksichtigt. In diesem Beispiel wäre dies dann 70% bzw. 80% des neuen Versicherten Verdienstes von Fr. 2500


Forumsbeiträge

Zwischenverdienst bei nebenberuflicher Selbständigeit — 20 März 2007, 18:03Heinz

In meinem Hauptberuf (80%) wurde mir aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt. Nebenberuflich bin ich seit ca. 12 Jahren selbständigerwerbend (20%), mit viel Aufwand und wenig Verdienst z.B. wegen prozentual hoher Fixkosten und ständiger Weiterbildung. Einmal in dieser Zeit galt ich als Selbständigerwerbend per SVA.
Nun muss ich für die ALV meinen ganzen Verdienst aus der selbständigen Erwerbstätigkeit angeben woraus ein 'anrechenbarer Zwischenverdienst' ausgerechnet wird und vom Taggeld abgezogen wird. Ich kann das nicht recht verstehen weil ich ja für die selbständige Tätigkeit nicht versichert bin und alles auf eigenes Risiko geht, auch die Verluste. Für mich wäre es logisch wenn ich einen Mehrverdienst als der durchschnittliche Verdienst angeben müsste, so quasi also ob ich neu damit beginnen würde.
In den Texten heisst es:
- Sie schonen Ihren Taggeldanspruch
- Sie erwerben allenfalls neue Beitragszeit, dies kann sich bei einer weiteren Rahmenfrist positiv auswirken
Was heisst da genau? Erkaufe ich mir damit zusätzliche Taggelder? Was heisst 'allenfalls' bei der neuen Beitragszeit?
Besten Dank

Zwischenverdienst bei nebenberuflicher Selbständigeit — 20 März 2007, 18:04kst

Antwort: Bei der Anmeldung geben Sie an, wieweit Sie erwerbslos sind: ganz- oder teilarbeitslos. Falls Sie sich als ganz erwerbslos angemeldet haben, dann wird jeder weiterere Verdienst während der Arbeitlosigkeit als Zwischenverdienst angerechnet, auch wenn dieser aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit stammt. Dadurch verzögert sich der Bezug der Taggelder: der angerechnete Zwischenverdienst pro Monat entspricht so und soviel Taggeldern, die Sie in dem Monat nicht beziehen. Maximal haben Sie in zwei Jahren z.B. 400 Taggelder zugute. D.h. ca. eineinhalb Jahre können Sie Taggelder beziehen. Durch die Leistung des Zwischenverdienstes verzögern Sie die Aussteuerung. Nach Ablauf der zwei Jahre (Rahmenfrist) verlieren Sie aber ein allfälliges Restguthaben an Taggeldern. Wenn Sie weiterhin erwerbslos sind, wird mit Stichtag Ablauf der Rahmenfrist, zwei Jahre zurückgerechnet: Falls Sie in den letzten zwei Jahren zusammengerechnet mind. 12 Monate gearbeitet haben, dann erhalten Sie weiter Taggeld (ein Zwischenverdienst aus selbständiger Tätigkeit wird auch angerechnet).
Etwas anderes ist es, wenn Sie sich als teilarbeitslos melden: Dann sollte das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit nicht als Zwischenverdienst angerechnet werden.
Falls Sie sich versehentlich ganz erwerbslos angemeldet haben, dann können Sie dies wieder ändern, indem Sie das Formular 'Angaben der versicherten Person' korrigieren.

Kurzarbeit — 26 Juni 2007, 13:37Roland

Ich bin Teilhaber von einem Geschäft (GmbH).
Nach langem Aufbau und Aquisation neuer Kunden, brauche ich noch ein bischen Zeit bis das geschäft richtig ins rollen kommt. Es könnte sehr gut möglich sein, das ich schon nächsten Monat neue Kunden habe, aber es kann auch erst in ein paar Monate der Fall sein.
Nun möchte ich Sie fragen, kann mein Mitarbeiter für diese überbrückungs- Zeit, Kurzarbeit oder etwas ähnliches machen, obwohl ich Ihn für die Aquisation im Geschäft brauche?
Danke für Ihre Bemühung.

Zwischenverdienst - Nebenverdienst — 03 Februar 2009, 21:42Maiolo

Ich möchte wissen, ob ein Nebenverdienst als Zwischenverdienst gilt. Der Verdienst wird Abends und/oder an Samstagen erzielt, also ausserhalb der für die 100%ige Vermittlungsfähigkeit nötigen Arbeitszeit.
Oder anders formuliert, wenn ich wieder eine 100%-Anstellung finde, führe ich den Nebenverdienst unverändert fort.

Zwischenverdienst höher als versicherter Lohn — 15 Oktober 2009, 15:45Tom

Frage:
Was genau ist die Konsequenz, wenn mein Lohn vom Zwischenverdienst deutlich höher ist, als mein versicherter Lohn?
1. Bekomme ich das ganze Geld vom Zwischenverdienst ausbezahlt?
2. Kriege ich noch was von der ALK oder nicht?
3. Muss ich den Zwischenverdienst angeben oder kann ich das umgehen?

Zwischenverdients — 22 Dezember 2009, 11:58lilo

Was passiert, wenn ich während einem Monat bei einer Firma in der Probezeit arbeite und nichts verdiene. Was passiert dann mit meinem Verdienst? was wird mir dann von der ALK ausbezahlt, wenn in meinem Zwischenverdienst der Betrag O.- steht?

Zwischenverdienst — 15 Juni 2010, 17:31Melanie

Habe ich anrecht auf Zwischenverdienst im Dezember wo ich den Lohn und den 13ten Monatslohn in einem Monat ausbezahlt bekomme? Die zwei Löhne übersteigen den versicherten Verdienst.

Danke

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