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Wartezeiten

Die erste Zeit der Erwerbslosigkeit (nach Anmeldung bei der Versicherung) ist nicht bezahlt, ausser Ihr Lohn resp. derversicherte Verdienst war tiefer als Fr. 3000.- mtl. (bei Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahren Fr. 5000.- mtl) entsprechend einer Vollzeitbeschäftigung.

5 Tage bis zu einem vV von Fr. 60'000.-
10 Tage bis zu einem vV von Fr. 90'000.-
15 Tage bis zu einem vV von Fr. 12'5000.-
20 Tage bei einem vV über Fr. 125'000.-
120 Tage wenn Sie nach der Schule, Umschulung, Aus- bzw. Weiterbildung erwerbslos wurden siehe Beitragsbefreite

Spezialfälle mit speziellen Wartezeiten sind Personen, welche nach einer Saisontätigkeit arbeitslos werden oder welche eine Arbeit hatten, bei der es üblich ist, immer wieder Zeiten ohne Engagement zu haben wie Musiker, Schauspieler etc.


Gesetzliche Grundlagen:


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http://www.voal-online.ch




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